Vergleich Versicherungsvergleich

         Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte, Lehrer, Soldaten                         

                                                                             

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Versicherung Dienstunfähigkeit

Versichern gegen BUV Vergleich

Ohne Haken und Ösen.

Hier haben Sie es gefunden,  wonach Sie vielleicht schon lange gesucht haben!

Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel

und lebenslangem Pflegerentenschutz speziell für Soldaten (Berufssoldaten) und Zeitsoldaten (SAZ).

Vergleich zum Rahmenvertrag der Bundeswehr.

 

Es gilt die echte Dienstunfähigkeitsklausel: Der Versicherer knüpft ohne „Wenn und Aber“ an die Entscheidung des Dienstherrn auf Anerkennung der Dienstunfähigkeit an.  Eine Verweisung auf einen Zivilberuf ist nicht möglich. Dies ist absolut einzigartig auf dem Versicherungsmarkt. Alle anderen Anbieter von Dienstunfähigkeitsversicherungen bieten diese Klausel nur Beamten an. Da  weder Berufssoldaten und erst Recht nicht Zeitsoldaten als Beamte anzusehen sind, würde die Beamtenklausel nur dann zum Tragen kommen, wenn ausdrücklich erwähnt wird, dass die Klausel nicht nur für Beamte gilt, sondern auch für Soldaten.  Siehe Richter Jens Blüggel in der Richterzeitung. Zu einer BGH – Entscheidung: Kläger ist ein Soldat, dessen Versicherung nicht leistet, weil sie der Auffassung ist, die Beamtenklausel trifft auf Soldaten nicht zu. Die BGH hat diese Rechtsauffassung voll bestätigt.  Der Versicherer mußte also nicht leisten.

 

Viele Versicherer bieten also nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung an, selbst dann, wenn das Bedingungswerk eine Beamtenklausel vorsieht. Dann hat der Versicherte durch eigenes Attest, unabhängig von der Entscheidung des Dienstherrn eine Berufsunfähigkeit von mehr als 50% zu beweisen. Gelingt das nicht, ist er zwar dienstunfähig und bekommt dennoch keine Rente!

Berufssoldaten, Berufssoldat Bundeswehr Rahmenvertrag

Bei eingetretener Dienstunfähigkeit muss also nicht der zusätzliche Beweis einer Berufsunfähigkeit von mehr als 50 % erbracht werden.

 

So lautet die Klausel in der Originalformulierung:

 

„Dienstunfähigkeitsklausel für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit zur Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gelten als vollständig berufsunfähig, wenn

 Berufssoldaten vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze (§ 45 Soldatengesetz) bzw.

 Soldaten auf Zeit vor Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 54 Soldatengesetz)

aufgrund des Gutachtens eines Arztes der Bundeswehr wegen Dienstunfähigkeit (§ 44 Abs. 3 bzw. § 55 Abs. 2 Soldatengesetz) in den Ruhestand versetzt (bei Berufssoldaten) bzw. entlassen (bei Soldaten auf Zeit) worden sind.

Die Dienstunfähigkeit ist durch Vorlage des entsprechenden Gutachtens des Bundeswehrarztes und der darauf basierenden Ruhestandsversetzung bzw. Entlassungsverfügung nachzuweisen.“

 

 

Vergleich unser Angebot– Rahmenvertrag der Bundeswehr  Stand Juli 2009

Im Falle der Dienstunfähigkeit leistet unser Angebot  ohne zeitliche Beschränkung, während der Bundeswehr Rahmenvertrag maximal 2 Jahre zahlt.

Danach kann der dienstunfähige Soldat abstrakt verwiesen werden. Das bedeutet beim Rahmenvertrag der Bundeswehr wird geprüft, ob eine andere vergleichbare Tätigkeit theoretisch ausgeübt werden könnte..

Hat der Soldat vor dem Eintritt in die Bundeswehr einen Beruf erlernt, wird er wahrscheinlich auf diesen Beruf verwiesen. Soldaten (Offiziersanwärter aber auch Mannschaften) die ohne Zivilberuf in die Bundeswehr eintreten, müssen sich auf Tätigkeiten verweisen lassen, die sie auch nur halbschichtig ausführen könnten. Das kommt dann fast auf eine Erwerbsunfähigkeitsklausel hinaus!

Bei unserem Angebot  gilt genereller Verzicht auf abstrakte Verweisung. Das heißt, es wird nicht geprüft ob im Falle der Berufsunfähigkeit eine andere vergleichbare Tätigkeit theoretisch ausgeübt werden kann.

Fazit: Dieses  Angebot  bietet Soldaten den deutlich besseren Schutz, als der Rahmenvertrag der Bundeswehr!

 

Welche Beamtenklauseln oder Dienstunfähigkeitsklauseln gibt es sonst noch?

 

 

 

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Wichtig: Regelung zu Auslandseinsätzen

Grundsätzlich besteht die Leistungspflicht aus der Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)versicherung unter Berücksichtigung der Ausschlusstatbestände laut Versicherungsbedingungen unabhängig davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist. Wir leisten auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde unter der Voraussetzung, dass das die Berufsunfähigkeit verursachende Ereignis während eines Aufenthaltes des Versicherten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eintritt und der Versicherte nicht aktiv an kriegerischen Ereignissen beteiligt war. Es ist also das passive Kriegsrisiko mitversichert. Es besteht Versicherungsschutz während der Ausübung humanitärer oder friedenssichernder Tätigkeiten in Krisengebieten. Sofern der Auftrag der Truppe ein humanitärer/friedenssichernder ist, sind Aktionen, die ausschließlich dem Schutz der Truppe dienen, mitversichert. Da es sich bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr, zumindest gegenwärtig noch, nur um

humanitäre/friedenssichernde Aufträge handeln kann, besteht für gegenwärtige Auslandseinsätze also Versicherungsschutz aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.