Vergleich Versicherungsvergleich

         Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte, Lehrer, Soldaten                         

                                                                             

                    Für Richter, Staatsanwälte und alle Beamten!                           Fon 621/ 45 46 50 2   Kontakt

Finanztest Juli 2009 07/09

Test Berufsunfähigkeitsversicherung 92 Tarife im Test

Wie ist dieser Test für Beamte zu werten?

 

Wie der Titel sagt wurden von Finanztest nur Berufsunfähigkeitsversicherungen, aber keine Dienstunfähigkeitsversicherungen getestet!

 

Beamte brauchen eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die dann leistet, wenn der Beamte vom Dienstherrn wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in Ruhestand versetzt worden bzw. bei Widerrufsbeamten und Beamten auf Probe entlassen worden sind.  Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet das nicht, da der Beamte die Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % zusätzlich beweisen  muß. Kann er nur 49 % beweisen, muß der Versicherer nicht leisten, selbst dann, wenn der Beamte nach den Grundsätzen des Dienstherrn dienstunfähig ist.

 

Dies kann nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung bieten:

Es genügt allein die Vorlage der Ruhegehaltsurkunde oder der Entlassungsurkunde, damit die Versicherung leistet. Ein Nachweis durch ein weiteres Attest, das eine BU nach den Kriterien des privaten Versicherers von mindestens 50 % nachweist, ist dann nicht mehr erforderlich.

Siehe Deutsche Richterzeitung 2004 Heft 3 S. 79 Dr. Jens Blüggel  Richter am Sozialgericht

 

Finanztest ist auf die spezielle Bedürfnisse von Beamten nur sehr nebensächlich eingegangen, indem lediglich unter der Rubrik „ausgewählte Sonderleistungen“ der Vermerk „DU“ für die spezielle Beamtenklausel  bei den Versicherungsanbietern dokumentiert wurde. Auf die wichtige Ausformulierung dieser sog. Beamtenklausel wurde in keiner Weise eingegangen.

Es gibt

1. Die echte, vollständige oder unbeschränkte Beamtenklausel oder Dienstunfähigkeitsklausel

2. Die echte , unvollständige oder beschränkte Beamtenklausel oder Dienstunfähigkeitsklausel

3. Die unechte, vollständige oder unbeschränkte Beamtenklausel oder Dienstunfähigkeitsklausel

4. Die unechte , unvollständige oder beschränkte Beamtenklausel oder Dienstunfähigkeitsklausel

5. Die wertlose vorgetäuschte  Beamtenklausel oder Dienstunfähigkeitsklausel

 

In einer Fußnote im Erklärungsindex zum Vermerk „DU“ hat Finanztest alle Versicherer mit DU-Klausel über einen Kamm geschoren durch folgenden Vermerk (Originalzitat)

 

„DU = Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte (d.h. Dienstunfähigkeit aus medizinischen Gründen wird als Berufsunfähigkeit anerkannt)“.

DU-Klauseln mit der Formulierung  „ aus medizinischen Gründen“ weisen auf eine unechte Beamtenklausel hin, da die Vorlage der Ruhestandsurkunde nicht ausreicht. Da dieser Vermerk auch für Angebote mit echter DU-Klausel von Finanztest fälschlicherweise unterstellt wird, sind hier grobe handwerkliche Fehler von Finanztest gemacht worden, die für Beamte zu einem irreführenden und falschem Testergebnis führen.  

 

Damit nicht genug: In seiner Empfehlung unter „unser Rat“ vermischt Finanztest die Dienstunfähigkeitsversicherung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung durch Aussprechen einer

Empfehlung, dass nur Versicherer für Beamte zu empfehlen sind, die bei dem Berufsunfähigkeitstest mit einem „Sehr Gut“ abgeschnitten haben und eine – wie auch immer formulierte Beamtenklausel – anbieten. Dass gerade unter den Anbietern, die bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nur mit einem „Gut“ abgeschnitten haben, besserer Dienstunfähigkeitsschutz für Beamte geboten wird, wurde übergangen.

 

Anzumerken ist noch, dass Finanztest ein sehr wichtiges Kriterium zur Beurteilung einer BU– oder DU-Versicherung ignoriert hat. Von den 92 Angeboten bieten etwa 20 Anbieter eine Beitragsgarantie an.  Bei solchen Angeboten ist bei schlechtem Schadenverlauf gewährleistet, dass die Beiträge nicht ins Uferlose wachsen können, wie z.B. bei den Krankenversicherungen. Gerade unter den Billigstangeboten befindet sich kein Versicherer, der auf sein gesetzliches  Beitragsanpassungsrecht gemäß § 172 Versicherungsvertragsgesetz verzichtet. Damit ist insbesondere bei den Billigangeboten „Tür und Tor“ geöffnet, für eine zukünftige Beitragserhöhung. Nach der Devise der Krankenversicherer „jung gelockt und später abgezockt“! Angebote die bei Abschluß sehr günstig erschienen, können sich im Nachhinein als sehr teuer erweisen. Gerade der Testsieger HUK-Coburg bietet keine Beitragsgarantie an. Auch der Tarifbeitrag kann jederzeit angehoben werden.